CARLOTTA BÜHE
zertifizierte Diätassistentin
Betriebliche Gesundheitsförderung (BGF)
in HAMBURG
​Betriebliche Gesundheitsförderung ist für jede/n Mitarbeiter/in eine große Bereicherung - da gesunde und leistungsfähige Mitarbeiter*innen der Kern von jedem Unternehmen sind.
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Seit 2009 wird die Förderung der Gesundheit im Betrieb auch steuerlich begünstigt. Nach §3 Nr.34 EStG sind Leistungen des Arbeitgebers zur betrieblichen Gesundheitsförderung von Mitarbeitern bis 600 € pro Mitarbeiter und Jahr lohnsteuerfrei, sofern sie den Qualitätskriterien nach §§ 20 und 20a SGB V genügen.
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Für Unternehmen
Die Mitarbeiter*innen verbringen ihre meiste Zeit auf der Arbeit (und auf dem Weg zur Arbeit). Es wird immer weniger Zeit in die Gesundheit und vor allem nicht in die Ernährung gesteckt. Es fängt meistens schon bei dem Kantinenessen an und/oder bei der Vorbereitung von mitgebrachten Speisen.
Man kann jedoch mit der Ernährung eine Menge an Energie und Ehrgeiz im Alltag beeinflussen. Mit einfachen Tipps und kleinen Veränderungen lässt sich Großes bewirken.
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Die Aktionen sind selbstverständlich individuell zusammenstell- und planbar – je nach Unternehmen und Mitarbeiter*in. Je nach Zeit- und finanziellem Budget lassen sich Aktionen in allen Bereichen und Funktionen realisieren.
Vorteile für eine BGF
ArbeitgeberIn
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Sicherung der Leistungsfähigkeit der MitarbeiterIn
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Kostensenkung durch weniger Krankschreibung
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Steigerung der Produktivität & Qualität
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Imageaufwertung des Unternehmens
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Stärkung des Wettbewerbsfähigkeit
ArbeitnehmerIn
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Verbesserung des Gesundheitszustandes und Senkung gesundheitlicher Risiken
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Reduzierung der Arztbesuche
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Verringerung der Belastung
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Verbesserung der Lebensqualität
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Erhöhung der Arbeitszufriedenheit & Verbesserung des Betriebsklima
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