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CARLOTTA BÜHE
zertifizierte Diätassistentin
Angebote
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Ernährungsberatung
§20 SGB V
in Deutschland handelt es sich
bei der Ernährungsberatung um eine Kann-Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung. Diese Leistung ist darauf ausgerichtet, Versicherte bei der Verbesserung oder Wiederherstellung einer gesunden Ernährung zu unterstützen, um gesundheitliche Probleme zu vermeiden oder
zu behandeln.
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