Preis- & Kostenerstattung
Gesetzlich Versicherte
Bei bestimmten Diagnosen wie Reizdarm, Fruktoseintoleranz oder chronischer Darmentzündung übernehmen gesetzliche Krankenkassen für die ersten fünf Beratungen einen Zuschuss zwischen 25 und 100 Prozent (nach §43 SGB V). Ich empfehle dir, dich direkt bei deiner Krankenkasse zu erkundigen, wie hoch dein individueller Zuschuss ist.
Privat Versicherte
Wenn du privat versichert bist, gelten andere Regelungen. Der Kostenzuschuss kann hier variieren, daher lohnt es sich, auch hier direkt nachzufragen.
Jetzt kommst du ins Spiel!
Der erste Schritt auf diesem Weg ist die Notwendigkeitsbescheinigung. Bitte lasse diese von deinem Arzt oder deiner Ärztin ausfüllen. Sie ist ein wichtiges Dokument, das bestätigt, dass die Therapie notwendig ist und ermöglicht dir, den Zuschuss bei deiner Krankenkasse zu beantragen.
Alle Informationen auf einen Blick:
Dein Weg zur Kostenerstattung:
Deine Vorteile mit mir als deine Ernährungsberaterin:
- Von Krankenkassen bezuschusst
- Online Beratungen sind von überall durchführbar (per Telefon oder Video-Call)
- Individuelle und ganzheitliche Beratung
- Professionelle und zertifizierte Ernährungstherapie
- Online Ernährungstherapie auch auf Englisch möglich